Es ist sehr leicht und naheliegend, mit den Auflagen aus der Pandemie zu hadern. Selbstverständlich würden wir gerne über unsere fußballerischen Aktivitäten und Erfolge berichten. Allerdings haben wir beim SVA
– für uns – entschieden, die Realität anzunehmen um pro-aktiv die Zukunft zu gestalten.
Herausforderungen haben wir viele, ob mit oder ohne Covid-Einschrän-kungen. Die Pläne dazu unterscheiden sich allerdings eklatant. Auf beide Szenarien möchten wir - zunächst für das erste Halbjahr 2021 - vorbereitet sein. In der neuen Auflage der Info-Post werden wir unseren Mitgliedern und Förderern noch in diesem Monat näher darüber berichten.
... und unser Optimismus ist groß !
So planen wir für den
Zeitraum Juni-Juli 2021 ein Stadion-Familienfest
mit Spiele-Parcours für die Kleinsten mit ihren Familien.
In einer weiteren Veranstaltung ist ein
Fußballturnier der besonderen Art
„Mamas gegen Papas“
der Erziehungsberechtigten aus den Mannschaften der Kita-Fußballschule bis zu den E-Junioren vorgesehen.
Auch mit den starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wünscht euch allen euer SV Alsenborn ein glückliches Familienfest.
Frohe Weihnachten und ein weitestgehend pandemiefreies Jahr 2021.
Eurer SVA Präsidium
„ Der Ball ruht, unsere Pläne nicht !
Es ist sehr leicht und naheliegend, mit den Auflagen aus der Pandemie zu hadern. Selbstverständlich würden wir gerne über unsere fußballerischen Aktivitäten und Erfolge berichten. Allerdings haben wir beim SVA – für uns – entschieden, die Realität anzun
Herausforderungen haben wir viele, ob mit oder ohne Covid-Einschrän-kungen. Die Pläne dazu unterscheiden sich allerdings eklatant. Auf beide Szenarien möchten wir - zunächst für das erste Halbjahr 2021 - vorbereitet sein. In der neuen Auflage der Info-Post werden wir unseren Mitgliedern und Förderern noch in diesem Monat näher darüber berichten.
... und unser Optimismus ist groß !
So planen wir für den
Zeitraum Juni-Juli 2021 ein Stadion-Familienfest
mit Spiele-Parcours für die Kleinsten mit ihren Familien.
In einer weiteren Veranstaltung ist ein
Fußballturnier der besonderen Art
„Mamas gegen Papas“
der Erziehungsberechtigten aus den Mannschaften der Kita-Fußballschule bis zu den E-Junioren vorgesehen.
Auch mit den starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wünscht euch allen euer SV Alsenborn ein glückliches Familienfest.
Frohe Weihnachten und ein weitestgehend pandemiefreies Jahr 2021!
Euer SVA Präsidium
Stand 30.07.2020
Vorgaben zur Aufnahme sowohl des Trainings- als auch Spielbetriebs auf dem Sportgelände des SV 1919 Alsenborn
Allgemeine Grundsätze
Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes sowie der jeweils gültigen Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, sind immer vorrangig zu betrachten und zu beachten.
Das Hygienekonzept wird über Aushang an die Besucher der Sportanlage und des Spielbetriebs, einer Aushändigung an die Heimmannschaft, sowie durch Übersendung an die Gastmannschaften zur Kenntnis gebracht.
Wer die Regeln dieses Hygienekonzepts nicht einhält, Sportler (alle am Spiel beteiligten Personengruppen der Zonen 1 und 2, sowie Zuschauer (Zone 3), muss das Sportgelände des SV 1919 Alsenborn verlassen (vgl. Anlage 1).
Bei Betreten des Sportgeländes und der Zone 3 ist ein Mindestabstand einzuhalten oder ein Mund-Nasenschutz zu benutzen.
Bei Aufsuchen des Gastro - und Imbissbereiches ist ein Mindestabstand und ein Tragen eines Mund-Nasenschutzes erforderlich.
A) Gesundheitszustand
1. Bei allen am Training/Spielbetrieb beteiligten Personen/Zuschauern wird vor jedem Training der aktuelle Gesundheitszustand erfragt.
2. Keine Teilnahme am Training/Spielbetrieb bei Erkältungssymptomen.
3. Keine Teilnahme am Training/Spielbetrieb bei Erkältungssymptomen bei Personen im gleichen Haushalt.
4. Keine Teilnahme bis zu 4 Wochen, falls positiver Coronafall im eigenen Haushalt.
B) Trainer sowie Spieler minimieren das Risiko bestmöglich durch eigene Einschätzung des Trainings oder Spiels und verzichten auf eine Durchführung bzw. vollziehen geschütztes Individualtraining.
C) Trainingsbetrieb/Spielbetrieb ist im Landkreis Kaiserslautern und der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn behördlich gestattet.
D) Hygienebeauftragte/er des SV 1919 Alsenborn:
Trainingsbereich/Spielbereich/Sportgeräte: Trainer SVA und Trainer JFV je Einheit
Hygienebereich Sportgelände, sowie Eingang/Ausgang: Claudia Roth
E) Koordinator des Trainingsbetriebs/Sportbetriebs auf dem Gelände des
SV 1919 Alsenborn:
Dr. Patrick Torakai
Unterweisung aller Trainer, verantwortlichen Vereinsmitarbeiter, sowie Heim- und Gastmannschaften in die Vorgaben der Hygieneregeln der 10. CoBeLVO zum Trainingsbetrieb/Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins durch den Koordinator. Diesen Personen und den mit gelben Westen ausgewiesenen Ordnern ist auf dem Sportgelände des SVA Folge zu leisten.
F) Zutritt zum Sportgelände haben nur ausgewiesene Trainer des SVA und JFV sowie für die jeweilige Trainingseinheit/Spieleinheit angemeldete Spieler, sowie die Verantwortlichen des Vereins und Mitarbeiter. Weiterhin die Gastmannschaften mit Trainerstab und Verantwortlichen bei Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspielen. Der Zugang zur Zone 2 erfolgt ausschließlich über die Fritz-Walter-Straße (vgl. Anlage 1). Händedesinfektion vor den Kabinen ist zu beachten.
Zuschauer haben beim Betreten des Sportgeländes Händedesinfektion vorzunehmen, die Kontaktdaten anzugeben und in die für Gast- oder Heimzuschauer ausgewiesenen Zonen 3a und 3b, unter Wahrung des Mindestabstands oder Tragen von Mund-Nasenschutz, aufzusuchen. Siehe hierzu auch Punkt G. Der Zugang der Zuschauer zur Zone 3 erfolgt ausschließlich über die Kinderlehre (vgl. Anlage 1).
G) Zuschauer:
1. Für die Zuschauer gilt Teil 2, §2 Abs 1 und 2 der 10. CoBeLVO „Versammlungen, Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen, d.h. Wahrung des Mindestabstands bzw. Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Im Gastro- und Imbissbereich ist ein Mindestabstand und ein Tragen des Mund - Nasenschutzes erforderlich.
Gastzuschauer werden durch den Gastrobereich verpflegt.
Heimzuschauer werden durch Imbisswagen - Tribüne verpflegt.
Siehe hierzu auch Punkt J.
2. Der SV 1919 Alsenborn legt als Heimverein die Zuschauerzahl bei 200 fest: 100 Heim- und 100 Gast-Zuschauer.
3. Die Zone 3 wird unterteilt in 3a Gastzuschauer und 3b Heimzuschauer (vgl. Anlage 1). Zugangsbeschilderung ist zu folgen.
4. Zuschauer betreten 15 Minuten vor Spielbeginn das Sportgelände:
Händedesinfektion
Kontaktangaben gem. § 2 Abs 2 der 10. CoBeLVO, analog Gastronomie
Mindestabstandswahrung oder Tragen von Mund-Nasen-Schutz
5. Zuschauer verlassen nach Spielende jeweils getrennt aus Zone 3a und 3b das Sportgelände unter Wahrung des Mindestabstands oder des Tragens von Mund-Nasenschutz (vgl. Anlage 1).
6. Getrennte Toilettenanlagen nach Zone 3a und 3b ist ausgewiesen (vgl. Anlage 1).
7. SV 1919 Alsenborn setzt als Heimverein einen Ordner/in (Claudia Roth) für die Einhaltung der Hygienevorgaben ein. Bei Nichteinhaltung verweist der/die Ordner(in) vom Sportgelände.
8. Weitere Ordner sind in den Zonen 3 a/b und Zone 2 für den Spielbetrieb zuständig.
H) Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt (vgl. Anlage 1). Über diese Zonen wird der Zutritt von Personengruppen geregelt.
ZONE 1 Spielfeld/Innenraum/Technische Zone
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufweg, vgl. Anlage 1) befinden sich nur die für den Trainings/Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
Spieler Verbandsbeauftragte
Trainer Sanitäts-/Ordnungsdienst
Teamoffizielle Hygienebeauftragter
Schiedsrichter/Beobachter Medienvertreter (nach Anmeldung)
(Abstandswahrung)
In dieser Zone befinden sich die ausgewiesenen Trainerbänke für Gast- und Heimmannschaften, jeweils an der eingezeichneten Seitenlinie.
ZONE 2 Umkleidebereich/Desinfektionsbereich/Toilettenbereich Spieler
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt (ausschließlich über die Fritz-Walter-Straße):
· Spieler
· Trainer
· Teamoffizielle
· Verbandsbeauftragte, Hygienebeauftragte, Schiedsrichter/Beobachter
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
In sämtlichen Innenbereichen wird ein Tragen des Mund-Nasenschutzes empfohlen.
Umkleidebereiche werden vom Ordnungsdienst zugewiesen.
Es dürfen sich zum Umziehen maximal 15 Spieler gleichzeitig in den Kabinen- und Duschbereichen des SV Alsenborn mit einem Mindestabstand von 1,50 m gleichzeitig aufhalten, wenn ein Mundschutz getragen wird.
Der Betreuer der jeweiligen Mannschaften muss die Bänke, nachdem die Spieler die Kabinen verlassen haben, desinfizieren. Die Taschen und Wertgegenstände sind in den ausgewiesenen Räumen während des Spiels zu lagern.
ZONE 3 Zuschauerbereich
Die Zone 3 „Publikumsbereich“ (im Außenbereich) bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel sind (vgl. Anlage 1).
Die Zuschauer betreten das Gelände durch den Hauptzugangsbereich in Ihre Gast 3a und 3b Heimzonen. Diese sind durch Hinweisschilder ausgewiesen.
Hinweisschilder und Eingrenzungen unterstützen die Besucher bei der Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
I) Kommunikation
1. Vor Aufnahme des Trainings/Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis kann über den Beauftragten des Heim-/Gastvereins gesamthaft eingeholt werden.
2. Alle weiteren Personen, welche sich auf dem Sportgelände aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden; Aushang des Hygienekonzeptes am Eingangsbereich.
3. Bei Nichteinhaltung Ausübung des Hausrechts und Verweis der Sportstätte.
4. Hygienekonzept befindet sich auch auf der Homepage.
5. Im Vorfeld von Meisterschaftsspielen/Pokalspielen und Freundschaftsspielen wird das Hygienekonzept an die gegnerische Mannschaft zur Kenntnis geschickt.
J) Gastronomie
Der Bereich der Gastronomie befindet sich im Zugangsbereich der Zuschauer zum Sportgelände und ist klar abgetrennt. Regeln der Gastronomie und Thekenverkauf gelten.
K) Organisatorische Umsetzung Spiel- und Trainingsbetrieb
Allgemeine Information zum Trainingsbetrieb
1. Trainer sowie Vereinsmitarbeiter müssen die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften informieren
2. Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung des Sportgeländes und der Beschilderung ist Folge zu leisten.
3. Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden.
4. Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen vermieden wird. Es sollten 30 Minuten zwischen den einzelnen Gruppen liegen.
5. Trainingsanmeldung
6. Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist zu hinterlegen.
Ankunft und Verlassen des Sportgeländes beim Training
1. Ankunft am Sportgelände des SV Alsenborn frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn mit Maskenschutz.
2. Alle Teilnehmer/innen kommen bereits umgezogen zum Sportgelände, Eingang über die Fritz-Walter-Straße, begeben sich unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m oder mit Mundschutz zur Handdesinfektion und gehen dann sofort auf den Platz. Beschilderung am Eingang ist zu folgen.
3. Verlassen des Sportgeländes sofort nach dem Training, unter Wahrung des Mindestabstands 1,5 m oder Tragen des Mundschutzes über den gleichen Weg. Duschen erfolgt zu Hause. Beschilderung „Ausgang“ ist zu folgen.
4. Nutzung des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training stattfindet.
5. Begleitperson/Zuschauer auf dem ausgewiesenen Gelände des SVA erlaubt.
6. Verpachtete Vereinsgaststätte mit Terrasse unterliegt eigenen Auflagen des Gaststättenbetriebes. Bei geschlossener Gaststätte, kein Aufenthalt auf der Terrasse oder des umliegenden Umfeldes erlaubt.
Ankunft und Verlassen des Sportgeländes beim Spielbetrieb
1. Gastmannschaft betritt 75 min. vor Anpfiff das Gelände.
Heimmannschaft betritt 60 min vor Spielbeginn das Gelände.
Abweichende Regelungen können von den Mannschaften getroffen werden, wenn zeitliche Puffer eingehalten werden und größere Menschenansammlungen vermieden werden.
2. Bei Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund - Nasenschutz empfohlen.
3. Bei Reise im Bus ist Mund - Nasenschutz verpflichtend.
4. Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
5. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von einem Mund - Nasenschutz zu empfehlen, sowie das Einhalten des eingezeichneten Mindestabstands.
Sollten zwei aufeinanderfolgende Spiele (Beginn Spiel 1, 2. Mannschaft: 13:15 Uhr; Beginn Spiel 2, 1. Mannschaft um 15:00 Uhr) der beiden Aktiven-Mannschaften des SV 1919 Alsenborn e.V. am gleichen Tag stattfinden, gilt folgende Regelung:
Ab 12.00 Uhr Eintreffen Schiedsrichter (Spiel 1)
12.00 Uhr Eintreffen SVA-Gastmannschaft II in der Zone 2 (Spiel 1)
12:15 Uhr Eintreffen SVA-Heimmannschaft II in der Zone 2 (Spiel 1)
12:30 Uhr Nach dem Umziehen bei geöffneten Fenstern Verlassen der Kabinen. Es erfolgt eine Reinigung der Bänke durch die Betreuer, Fenster werden gekippt. Taschen und Wertgegenstände sind bis zum Spielende in den ausgewiesenen Räumen zu deponieren. (Spiel 1)
Ab 12:30 Uhr Aufwärmen und Passkontrolle auf dem Rasenplatz (Zone 1; Spiel 1)
13:15 Uhr Anpfiff 1. Halbzeit (Spiel 1)
Ab 13:30 Uhr Eintreffen Schiedsrichter (Spiel 2)
13:45 Uhr Eintreffen SVA-Gastmannschaft I in der Zone 2 (Spiel 2)
14:00 Uhr Eintreffen SVA-Heimmannschaft I in der Zone 2 (Spiel 2)
14:15 Uhr Nach dem Umziehen bei geöffneten Fenstern Verlassen der Kabinen. Es erfolgt eine Reinigung der Bänke durch die Betreuer, Fenster werden gekippt. Taschen und Wertgegenstände sind bis zum Spielende in den ausgewiesenen Räumen zu deponieren. (Spiel 2)
Ab 14:15 Uhr Aufwärmen und Passkontrolle auf dem Trainingsplatz (Spiel 2)
14:00 Uhr Halbzeitpause Spiel 1 – Schiedsrichter und Teams bleiben in Zone 1
14:15 Uhr Anpfiff 2. Halbzeit (Spiel 1)
15:00 Uhr Abpfiff Spiel 1
Spieler und Schiedsrichter (Spiel 1) bleiben am Spielfeldrand (ausgewiesene Stellen) stehen bis die beiden Mannschaften (Spiel 2) das Spielfeld betreten haben.
Danach laufen die Schiedsrichter und Spieler (Spiel 1) unter Wahrung des Abstandes in die Zone 2. Wertgegenstände und Taschen können aus den ausgewiesenen Räumen entnommen und mit in die Kabinen gebracht werden. Nach dem Umziehen bei geöffneten Fenstern Verlassen der Kabinen. Es erfolgt eine Reinigung der Bänke durch die Betreuer, Fenster werden gekippt. Duschen ist untersagt.
15:00 Uhr Anpfiff Spiel 2
15:45 Uhr Halbzeitpause Spiel 2 – Schiedsrichter und Teams bleiben in Zone 1
16:00 Uhr Anpfiff 2. Halbzeit (Spiel 2)
16:45 Uhr Abpfiff Spiel 2
Spieler und Schiedsrichter laufen unter Wahrung des Abstandes in die Zone 2. Wertgegenstände und Taschen können aus den ausgewiesenen Räumen entnommen und mit in die Kabinen gebracht werden. Nach dem Umziehen bei geöffneten Fenstern Verlassen der Kabinen. Es erfolgt eine Reinigung der Bänke durch die Betreuer, Fenster werden gekippt. Duschen ist untersagt.
Hygiene- und Distanzregeln
1. Händewaschen mindestens 30 Sekunden und mit Seife vor und direkt nach der Trainingseinheit/Spiel in dem ausgewiesenen Toilettenbereich/Umkleidebereich.
2. Keine körperlichen Begrüßungsrituale z.B. Händedruck durchführen.
3. Mitbringen eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt wurden.
4. Vermeiden von Spucken und Naseputzen auf dem Feld.
5. Kein Abklatschen, In - den-Arm - nehmen und gemeinsames Jubeln.
6. Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.
Duschen/Sanitärbereich
1. Die Duschen können nicht genutzt werden, da eine ausreichende Durchlüftung nicht gewährleistet werden kann.
2. Die Toiletten im Umkleide-und Duschtrakt können genutzt werden. Hier stehen geeignete Desinfektionsmittel zum Händewaschen zur Verfügung.
Kabinen
1. Die Kabine für die Schiedsrichter und die Kabinen für die Spieler können lediglich zur Aufbewahrung von Gegenständen genutzt werden, da eine ausreichende Durchlüftung nicht gewährleistet werden kann.
2. Abstandsregeln bzw. bei Nicht - Gewährleistung des Mindestabstands ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz zu beachten.
Auf dem Sportgelände
Training
1. Alle Trainings - und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
2. Die maximale Gruppengröße beträgt 30 Personen. Trainer zählen dann zur Gruppengröße, wenn sie aktiv mitwirken.
3. Sofern mehr als 30 Spieler, können mehrere Gruppen gebildet werden.
4. Gruppen dürfen sich während des Trainings nicht durchmischen.
5. Keine Mischung der Spieler an einem Spieltag (z.B. 1. u. 2. Mannschaft).
6. Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der Abstandsregeln der 10. CoBeLVO und der Leitlinie des DFB durchgeführt werden.
7. Training soll im Rahmen der Vorschläge des DFB unter www.dfb.de erfolgen.
8. Bildung von Gruppen beim Training, die im Optimalfall bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung kommen.
9. Die Größe der Kleingruppen unterliegt den jeweils gültigen Verordnungen der Länder. Eine pauschale Richtgröße kann nicht vorgegeben werden. Die dynamischen Entwicklungen sind zu beachten und je nach regionalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen. Aktuell empfohlene Kleingruppe mit max. 30 Personen.
10. Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt.
11. Alle Trainingsgeräte werden von den Trainern/innen nach Benutzung desinfiziert.
Spiel
1. Aufwärmen:
15 Spieler pro Team gemeinsam. Restliche Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregeln halten.
2. Trainerbänke/Technische Zone:
Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen z.B. Jugend die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf.
In allen Fällen ist Mindestabstand einzuhalten.
3. Einlaufen:
Zeitlich getrenntes Einlaufen, kein Sammeln, keine Handshakes, keine Teamfotos
4. Halbzeit/Pausen:
In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen, bzw. sonstigen Pausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
5. Spielbericht:
Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
6. Spielende:
Beide Teams sowie die Zuschauer verlassen mit einem zeitlichen Abstand das Gelände.
L) Haftungshinweis
Bei Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbeginns ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits - und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Coronabekämpfungsverordnung zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings oder Spiels trifft Vereine und für die Vereine handelnden Personen aber nicht.
Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt. Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training und Spiel beteiligten Personen.
Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.
M) Hygienverantwortliche SVA und JFV Fritz Walter Jugend
1. Fußballjugend: alle Trainer JFV Fritz Walter Jugend
2. 1. und 2. Mannschaft SVA: Trainer
3. Sportgelände/Sanitär-/Hygienebereiche SVA: Claudia Roth
HINWEIS:
Die Ausführungen können jederzeit kurzfristig je nach Infektionslage eine Änderung erfahren. Es ist dann den Anordnungen der Ordner zu folgen.
Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.
gez. Gudrun Heß-Schmidt
1. Vorsitzende Sportverein 1919 Alsenborn
Anlage 1: Zonierung des Sportgeländes